Mit dieser Pressemeldung möchte sich der Freifunk Rhein-Neckar e.V. zur Beschlusssache der Stadt in Sachen "Kostenloses WLAN in Heidelberg" und der in der Rhein-Neckar-Zeitung am 09.01.2017 veröffentlichten Aussage von Frau Huber (im OB-Referat zuständig für die Internetaktivitäten der Stadtverwaltung) bezüglich der Gründe für die nicht stattfindende Kooperation mit unserem Verein äußern.

Der Freifunk Rhein-Neckar e.V. bzw. die Freifunk-Community Rhein-Neckar versuchen kontinuierlich Kooperationen mit Städten und Gemeinden in der Metropolregion zu initiieren. Dadurch verspricht sich die Initiative eine höhere Verbreitung wirklich freier WLAN Netze, dem Wissen über Netzwerke und deren Funktionsweise (Stichwort Medienkompetenz), sowie die Förderung von Wissenstransfer durch den für jeden kostenfrei nutzbaren Zugang zum Internet.

Auch mit der Stadt Heidelberg haben wir, die Freifunk Community Rhein-Neckar, seit langem versucht eine Kooperation zu initiieren. Begonnen hat dieser Versuch bereits vor zwei Jahren mit dem Ziel, die Geflüchteten in den Unterkünften in Heidelberg mit Freifunk zu versorgen. Damals leider noch ohne Erfolg. Nachdem sich längere Zeit an dieser Stelle nichts getan hat, ergab sich durch Kontakte von Aktiven unserer Initiative die Möglichkeit für Gespräche, sodass wir im Frühjahr 2016 die Idee und Pläne zur Kooperation mit der Stadt vorstellen konnten.

Am Ende des Gesprächs und auch in der der auf folgenden Zeit signalisierte die Stadt Heidelberg Interesse an unserer Initiative, die bereits an über 1000 Standorten der Metropolregion erfolgreich zur Digitalisierung beiträgt. Freifunk basiert auf ehrenamtlichen Engagement, unterstützt vom gemeinnützigen Freifunk Rhein-Neckar e.V., welcher sich um die technische Infrastruktur und Wissensvermittlung kümmert, sodass jede_r Interessierte durch Aufstellen eines eigenen Freifunk-Routers zur Erweiterung des Netzwerks beitragen kann. Durch das Bereitstellen dieser Infrastruktur ist der Freifunk Rhein-Neckar e.V. rechtlich gesehen ein Internetservice Provider und genießt die gleichen rechtlichen Privilegien eines großen ISPs wie z.B. UnityMedia oder die Telekom.

Um sich rechtlich abzusichern, hat die Stadt Mitte 2016 ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem untersucht werden sollte, ob eine Kooperation der Stadt mit der lokalen Freifunk-Initiative, vertreten durch den Freifunk Rhein-Neckar e.V., möglich ist. Zu diesem Gutachten hat der Freifunk Rhein-Neckar e.V. mehrere Seiten technische Details, Ziele der Kooperation und Weiteres beigesteuert. Die angesprochenen Ziele waren dabei, wie in den Gutachten erwähnt, zum Beispiel die Bereitstellung von Strom, Standorten (z.B. für Richtfunkstrecken) und wenn möglich auch Internetzugängen durch die Stadt Heidelberg.

Leider wurden wir durch einen Personalwechsel bei der Stadt, trotz Nachfragen, nicht mehr über den Fortgang des Gutachtens informiert und konnten so nicht frühzeitig Stellung dazu nehmen. Leider haben auch wir daher erst aus der Presse von den aktuellen Entwicklungen, Entscheidungen und Äußerungen erfahren.

Die beiden Gutachten (primäres Gutachten, sowie Folgegutachten aufgrund der Rechtsprechung des EuGH), welche die Stadt in Auftag gegeben hat, bestätigen die Rechtmäßigkeit der Initiative als ISP und als solches an sich. Darüber hinaus gehen die Gutachten an vielen Stellen auf Details der aktuellen Rechtsprechung ein und schließen meist mit der Feststellung, dass problematische rechtliche Regelungen wohl nicht auf Freifunk anzuwenden sind. Leider stellt es aber auch fest, dass die Regelung der Störerhaftung noch immer nicht vollständig durch den Gesetzgeber abgeschlossen ist, was dazu führen kann, dass sämtliche ISPs als Störer in Anspruch genommen werden können. Dies ist also kein Problem von Freifunk, sondern betrifft alle ISPs. Gleichzeitig erwähnt es, dass die aktuelle Regelung des Datenschutzgesetzes aktuelle Techniken wie das Registrieren eines Nutzers und das Herausgeben der Daten nicht ermöglichen würde. Freifunk erhebt diese Daten, im Gegensatz zu kommerziellen Mitbewerbern, daher erst gar nicht. Letztlich zählen die Gutachten selbst sogar mehrere Argumente auf, die für Freifunk und gegen kommerziellen Anbietern sprechen, vor allem im Bereich Datenschutz.

Durch die Artikel in RNZ und MaMo wird nun leider der Eindruck erweckt, dass das Aufstellen eines Freifunk-Routers die Gefahr birgt, sich der Störerhaftung auszusetzen. Dies ist nicht der Fall und wirft uns in unserem Bestreben die rechtliche Situation beim Betreiben eines Freifunk-Routers darzustellen, erheblich zurück.

Leider scheint die Angst aufgrund der Störerhaftung abgemahnt zu werden noch immer allgegenwärtig, lässt sich aber mit unseren Erfahrungen nicht vereinen. Aktuell versorgt das von der Freifunk-Community Rhein-Neckar aufgebaute Netz im Schnitt fast 2000 Personen gleichzeitig mit freiem Internet, pro Monat werden über 250 Terabyte an Daten bewegt. Die Freifunk-Initiative ist seit 4 Jahren an über 1000 Standorten in der Metropolregion aktiv (davon heute schon 119 in Heidelberg), in dieser Zeit erreichte uns noch keine einzige Anzeige oder Abmahnung. Dies relativiert den Blick auf die Gefahr, die tatsächlich von der Störerhaftung ausgeht. Wir sehen es aber auch als Wertschätzung der Nutzer gegenüber unserer Initiative, die dieses freie und gemeinschaftlich aufgebaute Netz nicht für illegale Aktivitäten missbrauchen.

Weiterführende Informationen:
Wie löst Freifunk die Störerhaftung - Kurzfassung:
Durch den speziellen Aufbau von Freifunk ist bei ordnungsgemäßem Betrieb eines Freifunk-Routers niemals ersichtlich, wer den Router betreibt. Auf den Daten die das Freifunk-Netz verlassen, steht als Absender der Name des Vereins. Dies führt dazu, dass eventuelle Abmahnungen an den Verein gesendet werden und nicht an den eigentlichen Knotenbetreiber. https://forum.ffrn.de/t/wie-ist-die-rechtliche-lage-bei-freifunk/299